Wie werde ich Mitglied?

Über die Aufnahme von neuen Mitgliedern kann in den Satzungen der Zauberfreunde Steyr folgendes nachgelsen werden:

 

§ 5  Erwerb der Mitgliedschaft

Ordentliche Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen sein, die eine Aufnahmeprüfung nach den bestehenden Prüfungskriterien der Zauberfreunde Steyr abgelegt haben.

 

Ein(e) Interessent(in) kann nur durch ein Mitglied in den Verein eingeführt werden. Das Mindestalter sollte 16 Jahre betragen. Diese Person sollte bereits zauberkünstlerische Vorkenntnisse besitzen.

 

Der/die Interessent(in) soll innerhalb eines halben Jahres mindestens 3 Vereinsabende besuchen und auch jedes Mal Zauberkunststücke vorführen. Dies dient zum Kennenlernen der Person und ihres künstlerischen Niveaus.

 

Nach Ablauf dieser Frist, kann der/die Aufnahmewerber(in) an die Vereinsleitung den Antrag um Aufnahme in den Verein stellen. Der Vorstand gibt dann den Termin für die Aufnahmsprüfung bekannt.

 

Der Vorstand kann aber auch ohne Angaben von Gründen den Aufnahmeantrag ablehnen und auch die Aufnahme verweigern.

 

 

Aufnahmsprüfung

 

Die Aufnahmsprüfung wird nach den geltenden Prüfungsrichtlinien des Vereines Zauberfreunde Steyr – Gesellschaft für magische Kunst, die sich an den geltenden Prüfungsrichtlinien des Dachverbandes Magischer Ring Austria anlehnen, durchgeführt.

Die Prüfung findet während eines Vereinsabends statt. Aus den anwesenden Mitgliedern wird eine fünfköpfige Prüfungskommission gebildet. Dieser Prüfungskommission sollen 3 Vorstandsmitglieder angehören. Die Prüfungskommission entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit, ob der/die Aufnahmewerber(in) die Prüfung bestanden hat. Das Prüfungsergebnis wird dem Vorstand mitgeteilt, dieser entscheidet letztendlich über die Aufnahme.

 

Bei Nichtbestehen der Aufnahmsprüfung, kann diese – nach einer festgelegten Frist – wiederholt werden.

Für Berufszauberkünstler und Mitglieder anderer magischer Vereinigungen, die dem Verein beitreten möchten,  gilt in der Regel keine Probezeit. Auch eine Aufnahmsprüfung braucht nicht abgelegt werden. Über die Aufnahme entscheidet letztendlich der Vorstand.

 

Über die Aufnahme von korrespondierenden sowie unterstützenden Mitgliedern entscheidet der Vorstand.